Dawes- und Young-Anleihen


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Reichsbankschatz … über 186 Tausend Dawes- und Young-Anleihen gelangen auf den Markt!

In der 4. Reichsbankschatz-Auktion des Frankfurter Auktionshaus Dr. Busso Peus wurden im Februar 2008 in Berlin erstmals auch die aus dem Londoner Schuldenabkommen bekannten Dawes- und Young-Anleihen angeboten. Der vorliegende Bestandskatalog der Auktion enthält über 186 Tausend Zertifikate der beiden Reparationsanleihen von von 1924 und 1930 auf.

Die Positionen kann man sich im Internet unter

http://www.reichsbankschatz.de

anschauen. Man muss lediglich den Bestandskatalog der 4. Reichsbankschatz-Auktion aufrufen und als Suchbegriff die Begriffe „Deutsches Reich, Berlin“ eingeben. Ersichtlich wird dann ein Angebot von 38 Auktionspositionen mit besagten Anleihezertifikaten. Alle Angebote sind bebildert. Schwerpunktmäßig standen 2008 nur Posten mit einem Bestand von mehr als 20 Stück zum Verkauf. Ein geringer Teil Kleinpositionen (<20) folgt dann 2009.

Die angebotenen Mengenpositionen schwanken zwischen 3 Stück und 26.000 Stück. Allein die neun größten Positionen umfassen mehr als 111 Tausend Wertpapiere. Es sind:

  • 5 1/2 % Goldschuldverschreibung, Lit. B. Deutsche Äußere Anleihe 1930, deutsche Ausgabe. Deutsches Reich, Berlin  5 1/2 % Goldschuldverschreibung, Lit. B. Deutsche Äußere Anleihe 1930, deutsche Ausgabe 1000 RM 15. Aug. 1930. 7000 Stück
  • 7 % Goldschuldverschreibung, Lit. B. Deutsche Äußere Anleihe 1924, italienische Ausgabe. Deutsches Reich, Berlin 7 % Goldschuldverschreibung, Lit. B. Deutsche Äußere Anleihe 1924, italienische Ausgabe 2500 ITL 15. Okt. 1924. 9000 Stück
  • 5 1/2 % Goldschuldverschreibung. Deutsches Reich, Berlin (Be), 5 1/2 % Goldschuldverschreibung 1000 US $ 1. Juni 1930. 13000 Stück
  • 5 1/2 % Goldschuldverschreibung, Lit. A. Deutsche Äußere Anleihe 1930, holländische Ausgabe. Deutsches Reich, Berlin 5 1/2 % Goldschuldverschreibung, Lit. A. Deutsche Äußere Anleihe 1930, holländische Ausgabe 100 Hfl. 15. Aug. 1930. 14500 Stück
  • 5 1/2 % Goldschuldverschreibung, Lit. A. Deutsche Äußere Anleihe 1930, französische Ausgabe. Deutsches Reich, Berlin 5 1/2 % Goldschuldverschreibung, Lit. A. Deutsche Äußere Anleihe 1930, französische Ausgabe 1000 Ffr 15. Aug. 1930. 16500 Stück
  • 7 % Goldschuldverschreibung, Lit. A. Deutsche Äußere Anleihe 1924, italienische Ausgabe. Deutsches Reich, Berlin 7 % Goldschuldverschreibung, Lit. A. Deutsche Äußere Anleihe 1924, italienische Ausgabe 500 ITL 15. Okt. 1924.  25000 Stück

  • 5 1/2 % Goldschuldverschreibung, Lit. C. Deutsche Äußere Anleihe 1930, holländische Ausgabe. Deutsches Reich, Berlin (Be) 5 1/2 % Goldschuldverschreibung, Lit. C. Deutsche Äußere Anleihe 1930, holländische Ausgabe 1000 Hfl. 15. Aug. 1930. 420 x 300. GET -. III 26000 Stück

Insgesamt wage ich folgende Einschätzung:

  • Mit Ausnahme der Dollarbonds der Dawes- und Younganleihe sind fast alle Bonds bisher unbekannt.
  • Bei Bonds, die in den Mengen 1-65 Papieren auf dieser Auktion verkauft wurden, wird sich ein relativ hoher Marktpreis einstellen.

In der folgenden Liste sind die auf den Markt gelangenden Dawes- und Young-Anleihen zusammengestellt.

Es ist angegeben:

  • Unter # die entsprechenden Position aus dem Auktionskatalog (Bestand) zur 4. und 5. Reichsbankschatz-Auktion in Berlin im Jahr 2008 bzw. 2009 durch das Auktionshaus Dr. Busso Peus.

  • Unter Emission/Angebot (Quelle: Peus) die Beschreibung des Wertpapiers und des Auktionsangebots

  • Unter „Menge“ die Anzahl der angebotenen Wertpapiere

  • Markteinschätzung (der jeweiligen Auktionsposition) sowie eine Abbildung (Quelle: Peus)

Zur Liste ... bitte den rechts abgebildeten Bond anklicken >>>




Geschichtlicher Hintergrund

7% Deutsche Äußere Anleihe von 1924 (Dawes-Anleihe)

Die Verhandlungen über die 7% Deutsche Äußere Anleihe von 1924 (Dawes-Anleihe) endeten am 10. Oktober 1924 mit einem Abkommen über die Ausgabe in 10 Abschnitten, die in neun außerdeutschen Staaten aufgelegt werden sollten. Die deutsche Regierung erkannte den Anleihedienst als eine unmittelbare und unbedingte Verpflichtung des Deutschen Reiches an. Die Deutsche Reichsbahn sowie ein Teil der Industrie wurden mit einer Hypothek von 16 Milliarden Goldmark hierfür belastet. Gleichzeitig fasste die Reparationskommission Beschlüsse, um dem Anleihedienst ein Vorrecht auf die kontrollierten Staatseinkünfte einzuräumen. Die Anleihe sollte auch den Weg bereiten für weitere private Auslandsanleihen an Deutschland. Der private Kapitalimport war für eine schnelle Ingangsetzung des Wirtschaftslebens erforderlich, wodurch dann die Grundlage für die Aufbringung nennenswerter Reparationsbeträge gegeben wäre.

Die 7% Deutsche Äußere Anleihe von 1924, die zu 92% ab 14. Oktober 1924 zur Zeichnung aufgelegt wurde, zerfiel in einen durch eine Goldmünzklausel gesicherten amerikanischen Abschnitt über 110 Mio. US-Dollar (Stückelung: US-Dollar 100, 500, 1000), einen englischen Abschnitt von 12 Mio. Pfund Sterling (Stückelung: Pfund Sterling 100, 500, 1000), einen französischen Abschnitt von 3 Mio. Pfund Sterling (Stückelung: Pfund Sterling 100, 500, 1000), einen belgischen Abschnitt von 1,5 Mio. Pfund Sterling (Stückelung: Pfund Sterling 100, 500, 1000), einen holländischen Abschnitt von 2,5 Mio. Pfund Sterling (Stückelung: Pfund Sterling 100), einen schweizerischen Abschnitt von 2,36 Mio. Pfund Sterling (Stückelung: Pfund Sterling 100, 500, 1000) und 15 Mio. Schweizer Franken (Stückelung: Schweizer Franken 1000), einen italienischen Abschnitt von 100 Mio. Lire (Stückelung: Italienische Lire 500, 2500, 12500, 25000) sowie einen schwedischen Abschnitt von 25,2 Mio. Schwedische Kronen (Stückelung: Schwedische Kronen 1000, 5000, 10000). Der von der Reichsbank übernommene deutsche Abschnitt betrug 320.000 Pfund Sterling (Stückelung: Pfund Sterling 100, 500,1000).

Gesamt: 27 verschiedene Wertschriften in fünf verschiedenen Währungen. Bei Peus werden hiervon 19 verschiedene Bondzertifikate angeboten. Fehlende Wertschriften sind: Französischer Abschnitt (Stückelung: Pfund Sterling 500, 1000), Schwedischer Abschnitt (Stückelung: Schwedische Kronen 1000, 5000, 10000) und deutscher Abschnitt (Stückelung: Pfund Sterling 100, 500, 1000).

Voll zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt wurden der amerikanische, englische, holländische und italienische Abschnitt. Der französische und belgische Abschnitt wurde von Banken übernommen und später zum freihändigen Verkauf angeboten. Der schwedische Abschnitt wurde von einer Holdinggesellschaft übernommen, die daraufhin eine Serie ihrer eigenen Obligationen ausgab. Die Dawes-Anleihe war in 25 Jahren, spätestens bis 1949, zu tilgen. Die Tilgungsmodalitäten waren in den einzelnen Abschnitten verschieden. Für den amerikanischen Abschnitt waren in gleichen Perioden gleiche Tilgungsraten aufzuwenden (Ratenschuld), für die europäischen Abschnitte in gleichen Perioden gleiche Annuitäten (Annuitätenschuld). Der amerikanische Abschnitt war zu 105%, die europäischen Abschnitte waren zu pari rückzahlbar. Die Platzierung der Dawes-Anleihe wurde aufgrund der angebotenen hohen Rendite ein voller Erfolg. Den Devisenerlös der Anleihe erhielt die Reichsbank, die den Gegenwert in Reichsmark dem Konto des Reparationsagenten gutschrieb. Deutschland war durch diese Anleihe wieder international kreditwürdig geworden.

Die deutschen Währungsreserven wurden in den Folgejahren gestärkt. Die Auswirkungen des wieder gewonnenen Vertrauens waren das Rückfließen geflüchteten Kapitals und der Zufluss weiteren ausländischen Kapitals nach Deutschland. Während der Laufzeit des Dawes-Planes (1924 - 1929) kam es in Deutschland unter diesen Bedingungen zu weiteren Kapitalaufnahmen im Ausland durch private und öffentlich-rechtliche Schuldner, ausgelöst vor allem durch das attraktive hohe Zinsniveau. Bis 1929 sind die Gläubigerländer, die Reparationsleistungen erhalten sollten, in den Genuss derjenigen Beträge gekommen, die im Dawes-Plan vorgesehen waren. Unter Einschluss der Sachlieferungen sind von 1924 bis 1929 rund 8 Milliarden Goldmark transferiert worden, allerdings um den Preis eines Gesamtdefizits der deutschen Handelsbilanz in gleicher Höhe. Die für den Transfer der Reparationszahlungen benötigten Devisen stammten zum überwiegenden Teil aus einer großen Anzahl Auslandsanleihen, die von öffentlich-rechtlichen Institutionen und der Privatwirtschaft ab 1924 zunehmend aufgenommen wurden. Die Erträge aus den in großem Umfang platzierten Auslandsanleihen flossen den deutschen Emittenten in Form von Devisen zu, die von der Reichsbank zur Finanzierung der beabsichtigten Investitionen in Reichsmark-Guthaben umgetauscht wurden. Die bei der Reichsbank verfügbaren Devisenbestände wurden dann für die Transferierung der Reparationsraten benutzt.

Mit dem Ende des Kapitalzuflusses aus deutschen Auslandsanleihen zu Beginn der Weltwirtschaftskrise wurde eine Revision des Dawes-Planes notwendig. Der daraufhin 1929 vereinbarte Young-Plan sollte die Last der deutschen Reparationsleistungen vollständig und endgültig regeln. Nach dem Vorschlag des amerikanischen Finanz- und Wirtschaftspolitikers Owen D. Young sollte das Reich in Abhängigkeit von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 59 Jahresraten von bis zu 2 Milliarden Goldmark zahlen. Die nach dem Dawes-Plan erfolgte Verpfändung der Reichsbahn wurde aufgehoben. Eine Mobilisierungsanleihe, die Young-Anleihe, wurde 1930 unter der gleichen Zielsetzung wie die Dawes-Anleihe mit einem Gesamtbetrag von 300 Mio. US-Dollar emittiert.


5 1/2% Internationale Anleihe des Deutschen Reichs von 1930 (Young-Anleihe)

Die Internationale Anleihe des Deutschen Reiches von 1930 (Young-Anleihe) wurde mit 5 1/2% verzinst; sie sollte in 35 Jahren in gleichen Perioden mit gleichen Annuitäten getilgt werden (Annuitätenschuld). Die Anleihe, die im In- und Ausland zur Zeichnung aufgelegt wurde, zerfiel in einen amerikanischen Abschnitt über 98,25 Mio. US-Dollar (Stückelung: US-Dollar 100, 500, 1000), einen englischen Abschnitt von 12 Mio. Pfund Sterling (Stückelung: Pfund Sterling 100, 500, 1000), einen französischen Abschnitt über 2.515 Mio. Französische Franken (Stückelung: Französische Franken 1000), einen belgischen Abschnitt über 35 Mio. Belgas (Stückelung: Belgische Franken 500, 2500, 5000), einen holländischen Abschnitt über 73 Mio. Holländische Gulden (Stückelung: Holländische Gulden 100, 500, 1000), einen schweizerischen Abschnitt über 92 Mio. Schweizer Franken (Stückelung: Schweizer Franken 1000), einen italienischen Abschnitt über 110 Mio. Italienische Lire (Stückelung: Italienische Lire 1000, 5000, 10000, 25000), einen schwedischen Abschnitt über 110 Mio. Schwedische Kronen (Stückelung: Schwedische Kronen 1000, 5000, 10000) und einen deutschen Abschnitt über 36 Mio. Reichsmark (Stückelung: Reichsmark 100, 200, 500, 1000,5000).

Gesamt: 26 verschiedene Wertschriften in neun verschiedenen Währungen. Bei Peus werden hiervon 24 verschiedene Bondzertifikate angeboten. Fehlende Wertschriften sind: Amerikanischer Abschnitt (Stückelung: US-Dollar 100 und 500).

Die Platzierung der Anleihe mit einem Ausgabekurs von 90% brachte 1930 Schwierigkeiten.Die Anleihe war durch eine Goldwertklausel gesichert. Zur Durchführung des Transfers der deutschen Reparationsleistungen nach dem Young-Plan wurde 1930 die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel gegründet. Der Young-Plan hat, bedingt durch die Weltwirtschaftskrise, nur kurze Zeit funktioniert. Infolge der Annahme des Hoover-Moratoriums (1931) und durch das Lausanner Abkommen von 1932, das eine endgültige Bereinigung des deutschen Reparationsproblems bringen sollte, wurde der Anleihedienst für die Dawes- und Young-Anleihe von einer zukünftigen Neuregelung der Reparationen abgekoppelt. Daraus ergibt sich, dass es sich bei den beiden Reparationsanleihen wohl einerseits um Anleihen handelt, deren Begebung im Zusammenhang mit den Reparationsverpflichtungen Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg stehen, andererseits die Schuldverschreibungen beider Anleihen jedoch ab 1932 kommerzialisierte, private Forderungen verbrieften, an denen die ausländischen Reparationsgläubiger nicht mehr teilnahmen. Die deutschen Reparationszahlungen wurden 1932 endgültig eingestellt. Die Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reiches aus den beiden Anleihen bestanden jedoch fort. Beide Anleihen wurden noch bis 1933/34 ordnungsgemäß bedient.