Umtauschobligationen
1933 - 1940 |
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Umtausch von deutschen und österreichischen Auslandsanleihen in Reichsmark-Schuldverschreibungen unter Trauhandschaft der Deutschen Golddiskontbank 1933 - 1940 |
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Eine wichtige Rolle bei der währungstechnischen Stützung der Reichsmark spielte im "Dritten Reich" die von der Deutschen Golddiskontbank als Treuhänder abgewickelte Umwandlung von deutschen und österreichischen Fremdwährungsanleihen in Reichsmark-Umtauschobligationen. Über Verfahren und Umfang der Aktionen in der Zeit von 1933 bis 1940 berichtet der folgende Beitrag ... |
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Geschichte Deutschland hatte sich nach dem Ersten Weltkrieg gegenüber dem Ausland hoch verschuldet. Dies war eine Folge der Reparationen, der Inflation und der Weltwirtschaftskrise. Ständiger Devisenmangel bei der Bedienung der Auslandsschuld führte 1931 zur Wiedereinführung der Devisenbewirtschaftung. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde die Devisenbewirtschaftung ab 1933 durch ein Transfer-Moratorium weiter verschärft. Durch zusätzliche Devisenkontrollen und die Einschränkung der Unabhängigkeit der Reichsbank gelang es den Machthabern des "Dritten Reiches", den Kurs der "Binnenwährung Reichsmark" gegenüber Fremdwährungen bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges in seiner amtlichen Notierung stabil zu halten und so den Schein einer wertbeständigen Währung zu wahren. Dies war eine der wesentlichen Voraussetzungen zur praktizierten "geräuschlosen" Finanzierung der deutschen Aufrüstung. |
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In den Folgejahren entstand in Deutschland eine umfängliche Devisenbürokratie mit zahlreichen, unübersichtlichen Devisengesetzen und -vorschriften, die dem freien Transfer von Zins- und Tilgungszahlungen bei deutschen Auslandsanleihen bis 1958 ein Ende setzen sollte. Als eine von vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Devisensituation und zur Stützung der Devisenkurse wurden von der Deutschen Golddiskontbarik ab 1933 Treuhandaufgaben zur Umwandlung von deutschen Auslandsanleihen, die im Besitz von Reichsbürgern waren, in Reichsmark-Schuldverschreibungen, sogenannte Umtauschobligationen, übernommen. |
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Die Tilgungsbedingungen der Umtauschobligationen erfuhren in der Regel keine Änderung. Die Sicherheiten, die für die ursprünglichen Fremdwährungsanleihen bestanden, galten mittelbar auch für die neuen Reichsmark-Schuldverschreibungen, da die Deutsche Golddiskontbank die zum Umtausch eingereichten Auslandsanleihen im Einverständnis mit der emittierenden Gesellschaft treuhänderisch in Verwahrung und Verwaltung nahm. Die gegen die hinterlegten Auslandsanleihen ausgegebenen Umtauschobligationen wurden außer mit der laufenden Nummer auch mit der Nummer der hinterlegten Auslandsanleihe und zusätzlich mit dem Treuhändervermerk der Deutschen Golddiskontbank versehen. |
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Literatur
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Übersicht der Umtauschobligationen 1933 - 1940Übersicht von 59 zwischen 1933 und 1940 aus dem Umtausch von US-Dollar-, Schweizer Franken- und Holländische Gulden-Währungsanleihen entstandenen deutschen und österreichischen Reichsmarkemissionen in alphabetischer Reihenfolge. Es handelt sich um Anleihen von privaten und öffentlich-rechtlichen Emittenten. Unter Berücksichtigung der Stückelung gibt es sich bei den Umtauschobligationen insgesamt 106 verschiedene „Historische Wertpapiere“. Aus dieser Sicht sind die Umtauschobligationen ein überschaubares Sammelgebiet. Angegeben sind zusätzlich zum Namen des Emittenten und der Bezeichnung der Umtauschemission folgende Informationen:
Wer sich die Übersicht "Deutsche und österreichische Umtauschobligationen 1933-1940" (als PDF-File) ansehen, speichern oder andrucken möchte, klickt bitte auf die folgende Abbildung der 4_1/2% Umtauschobligation von 1934 der DEUTSCHEN LANDESBANKENZENTRALE AG. |
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