Umtauschobligationen
1933 - 1940


Umtausch von deutschen und österreichischen Auslandsanleihen in Reichsmark-Schuldverschreibungen unter Trauhandschaft der Deutschen Golddiskontbank 1933 - 1940


Eine wichtige Rolle bei der währungstechnischen Stützung der Reichsmark spielte im "Dritten Reich" die von der Deutschen Golddiskontbank als Treuhänder abgewickelte Umwandlung von deutschen und österreichischen Fremdwährungsanleihen in Reichsmark-Umtauschobligationen. Über Verfahren und Umfang der Aktionen in der Zeit von 1933 bis 1940 berichtet der folgende Beitrag ...

Geschichte

Deutschland hatte sich nach dem Ersten Weltkrieg gegenüber dem Ausland hoch verschuldet. Dies war eine Folge der Reparationen, der Inflation und der Weltwirtschaftskrise. Ständiger Devisenmangel bei der Bedienung der Auslandsschuld führte 1931 zur Wiedereinführung der Devisenbewirtschaftung. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde die Devisenbewirtschaftung ab 1933 durch ein Transfer-Moratorium weiter verschärft. Durch zusätzliche Devisenkontrollen und die Einschränkung der Unabhängigkeit der Reichsbank gelang es den Machthabern des "Dritten Reiches", den Kurs der "Binnenwährung Reichsmark" gegenüber Fremdwährungen bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges in seiner amtlichen Notierung stabil zu halten und so den Schein einer wertbeständigen Währung zu wahren. Dies war eine der wesentlichen Voraussetzungen zur praktizierten "geräuschlosen" Finanzierung der deutschen Aufrüstung.

Das Deutsche Reich entwickelte sich nach der Stabilisierung seiner Währung im Jahre 1924 bei der Aufnahme von Auslandsanleihen zum größten Kreditnehmer in Europa. Deutsche Emittenten wie das Deutsche Reich, Länder, Städte, Banken, die Kirchen, Versorgungsbetriebe, Elektrizitätswerke, Montanunternehmen etc. emittierten von 1924 bis zur Weltwirtschaftkrise 1929 Auslandsanleihen in Höhe von 10,7 Mrd. Reichsmark.

Die in den Vereinigten Staaten der Weltwirtschaftskrise folgende Wirtschaftsdepression griff rasch auf Deutschland über. Die drohende Erschöpfung der Reserven der Reichsbank an Gold und Devisen zwang die Reichsregierung Mitte 1931 zur Wiedereinführung der erst 1927 gänzlich aufgehobenen Devisenbewirtschaftung.

Die Bedienung der meisten deutschen Auslandsanleihen erfolgte ab 1931 nicht mehr vertragsgemäß, da nach Einführung der Devisenbewirtschaftung in Deutschland die normale Bedienung und ein freier Handel der Anleihen unterbunden war.

Aufgrund dieser Entwicklung begannen die Kurse der deutschen Auslandsanleihen kräftig zu fallen.


In den Folgejahren entstand in Deutschland eine umfängliche Devisenbürokratie mit zahlreichen, unübersichtlichen Devisengesetzen und -vorschriften, die dem freien Transfer von Zins- und Tilgungszahlungen bei deutschen Auslandsanleihen bis 1958 ein Ende setzen sollte.

Als eine von vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Devisensituation und zur Stützung der Devisenkurse wurden von der Deutschen Golddiskontbarik ab 1933 Treuhandaufgaben zur Umwandlung von deutschen Auslandsanleihen, die im Besitz von Reichsbürgern waren, in Reichsmark-Schuldverschreibungen, sogenannte Umtauschobligationen, übernommen.


Die Schwierigkeiten bei der Kuponbedienung von Fremdwährungsanleihen infolge der Devisenzwangswirtschaft und die Entwertung verschiedener Auslandswährungen bewirkten, dass sich viele deutsche Inhaber von bestimmten deutschen Fremdwährungsanleihen ab 1933 zu einem Umtausch ihrer Auslandswerte in entsprechende auf Reichsmark lautende Umtauschobligationen entschlossen. Für die mit dem Umtausch verbundenen freiwilligen Zinsherabsetzungen (von 7, 6_1/2 und 6 Prozent auf 5, 4_3/4 und 4_1/2 Prozent) erhielten die Anleihebesitzer ein Äquivalent insofern, als sie sich mit dem Umtausch von einem auf schwankende Auslandswährung lautenden Wertpapier befreien konnten. Darüber hinaus erwuchs ihnen ein Vorteil aus dem Umtauschverhältnis selbst, da beispielsweise US-Dollar-Anleihen 1940 zum Kurs von 3,00 Reichsmark für 1 US-Dollar umgetauscht wurden. Der Wechselkurs lag zur gleichen Zeit in der Regel bei rund 2,50 Reichsmark je US-Dollar. Gulden-Anleihen wurden mit 1,70 Reichsmark je Gulden umgetauscht; bei Schweizer Franken-Anleihen ergab sich ein Kurs von 0,80 Reichsmark je Schweizer Franken.

Die Tilgungsbedingungen der Umtauschobligationen erfuhren in der Regel keine Änderung. Die Sicherheiten, die für die ursprünglichen Fremdwährungsanleihen bestanden, galten mittelbar auch für die neuen Reichsmark-Schuldverschreibungen, da die Deutsche Golddiskontbank die zum Umtausch eingereichten Auslandsanleihen im Einverständnis mit der emittierenden Gesellschaft treuhänderisch in Verwahrung und Verwaltung nahm. Die gegen die hinterlegten Auslandsanleihen ausgegebenen Umtauschobligationen wurden außer mit der laufenden Nummer auch mit der Nummer der hinterlegten Auslandsanleihe und zusätzlich mit dem Treuhändervermerk der Deutschen Golddiskontbank versehen.

Insgesamt wurden von 1933 bis 1939 Umtauschobligationen im beachtlichen Umfang von rund 541 Mill. Reichsmark begeben und bis Anfang 1945 umgetauscht. Es handelte sich dabei um Anleihen von privaten und öffentlich-rechtlichen Emittenten, so zum Beispiel um die US-Dollar-Schuldverschreibung:

DEUTSCHE LANDESBANKENZENTRALE AKTIENGESELLSCHAFT 6_1/2% GERMAN PROVINCIAL AND COMMUNAL BANKS CONSOLIDATED AGRICULTURAL LOAN OF 1928, SERIES A, umgetauscht in DEUTSCHE LANDESBANKENZENTRALE AKTIENGESELLSCHAFT 4_1/2% Umtauschobligationen von 1934 (siehe die beiden Abbildungen oben).

Die Mehrzahl der Umtauschobligationen entstand aus US-Dollar-Schuldverschreibungen (50 Emissionen), ein kleiner Teil aus Holländische Gulden und Schweizer Franken-Anleihen (8 Emissionen).

Die unter der Treuhandschaft der Deutschen Golddiskontbank ausgegebenen Umtauschobligationen wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin bis 1975 anlässlich der Währungsumstellung und Wertpapierbereinigung 10: 1 von Reichsmark auf Deutsche Mark umgestellt und abgelöst. Bis heute nicht umgestellt und abgelöst wurden die Umtauschobligationen resultierend aus drei US-Dollar-Emissionen der ehemaligen Sächsischen Landespfandbriefanstalt, Dresden. Hier steht seit 1945 ein eher geringfügiger Gesamtnominalbetrag in Höhe von 315 000 Reichsmark (= 31500 DM) aus.

Literatur

  • Glasemann, Hans-Georg: Deutschlands Auslandsanleihen 1924 - 1945, Rückzahlungen nach der Wiedervereinigung von 1990, Wiesbaden 1993.
     
  • Schwaag, Otto: Der Rentenführer, Handbuch der festverzinslichen Werte, Berlin, Jahrgänge von 1935136 bis 1943/44.


Übersicht der Umtauschobligationen 1933 - 1940

Übersicht von 59 zwischen 1933 und 1940 aus dem Umtausch von US-Dollar-, Schweizer Franken- und Holländische Gulden-Währungsanleihen entstandenen deutschen und österreichischen Reichsmarkemissionen in alphabetischer Reihenfolge. Es handelt sich um Anleihen von privaten und öffentlich-rechtlichen Emittenten. Unter Berücksichtigung der Stückelung gibt es sich bei den Umtauschobligationen insgesamt 106 verschiedene „Historische Wertpapiere“. Aus dieser Sicht sind die Umtauschobligationen ein überschaubares Sammelgebiet. Angegeben sind zusätzlich zum Namen des Emittenten und der Bezeichnung der Umtauschemission folgende Informationen:

  • die Nominalwert ein Reichsmark (Stückelung),
     
  • das Emissionsdatum und das Fälligkeitsjahr,
     
  • das Emissionsvolumen in Reichsmark,
     
  • die Ursprungsemission aus der die Umtauschobligationen entstanden sind.

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